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Verzeichnis Finanzdienstleistungen:Finanzdienstleistungen, die bislang per Internet angeboten wurden, unterlagen nur den Regeln der Anbieterkennzeichnung. Weitere Informationspflichten, die das BGB für Fernabsatzverträge und E-Commerce-Verträge vorsah, galten hingegen nicht. Dies ist nun geändert worden. Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 2. Dezember 2004 ergeben sich mit Wirkung vom 8. Dezember 2004 wesentliche Neuerungen:
Finanzdienstleistungen sind unter anderem:
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